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Alt 17.11.2009, 08:43   #1 (permalink)
aana
 
Registriert seit: 09.11.2009
Ort: Baden
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Standard Kontrolbesuche Vermieter - Recht auf Einlass

Hallo,

ich mal wieder....
seit 6 Wochen wohnen wir nun in der neuen Wohnung. Unsere Vermieterin (wohnt über uns) wird leider immer lästiger. Neulich habe ich in der Küche ein regal angebracht und musste deshalb bohren. Keine 2 Minuten später klingelte es. Sie stand vor der Tür - stellte ihren Fuss in die selbige und wollte sehen, was ich gebohrt hatte. Ich verweigerte ihr dies. Darauf hin argumentierte sie, sie sie die Eigentümerin und hätte das Recht dazu. Ich entgegnete, dass sie das nicht hätte. Das ist schon mal vorgekommen - hat sich einfach in die Wohnung gedrängelt. Jedenfalls ist sie dann wieder schimpfend abgezogen und kam 10 Min später in (mir fremder) männlicher Begleitung . Die Tür habe ich dann nicht mehr geöffnet, woraufhin sie 5 Min. lang geklingelt hat. Meine Frage: gibt es einen Paragraphen o.ä. den ich ihr präsentieren kann?

Wie oft darf ein Vermieter zwecks Unterhalts oder Wahrung des Eigentumsrechts in die Wohnung? Wann muss er das ankündigen?
Was genau zählt zum "Unterhalt"?
Danke!
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