Hallo zusammen, bei uns hat nun alles geklappt, der Notar hat den Auftrag, einen Vorvertrag vorzubereiten. Da wir schon vor 3/4 Jahr eine Liegenschaft in Aussicht hatten, waren die Finanzen schon gesichert. Alles sah so schön aus, zu schön. Hier wurde auch schon das Thema Kaufkosten (Verschreibungskosten uws.) aufgeworfen. Damals bei der Bankbesprechung vor 3/4 Jahr, wurde uns versichert, dass die Bank diese Kosten in die Hypothek einrechnet, nun winkt diese plötzlich ab, dies könne man nicht.
Wir sind beider aber der Meinung und wir sind uns auch sicher, dass uns dies zugesagt wurde, leider nur mündlich! Ist es wirklich so unmöglich, diese Kaufkosten in die Hypothek zu nehmen? Wir stehen nun natürlich blöd da, haben wir damit nicht gerechnet und haben dieses Geld für andere zusätzliche Kosten eingerechnet.
Kann man da nichts machen, hat sich da die Praxis geändert? Heute behauptet die Bank, dass es dies nie gegeben hätte und dass die maximale Hypothek für eine Liegenschaft, immer so berechnet werde: Kaufkosten minus PK-Vorbezug = maximale Hypothek. Das heisst, auch wenn das Eigenkapital grösser als 40% wäre, gäbe es nicht mehr. Das ist doch Schmarren, oder nicht? Investitionen mit Belägen würden beglichen, aber eben nur Wertvermehrendes und nicht Werterhaltendes. Und so könne man die Verschreibungskosten eben nicht einrechnen, weil man dies vor der BK nicht belegen könne. Komisch ist nur, dass diese gute Frau, uns vor 3/4 Jahr zugesichert hat, dass man die Verschreibungskosten, dann einfach in die Kaufkosten einrechnen und mit der Hypothek bezahlen könne!