AW: Eigenmietwert für Teil des Jahres
Ich glaube nicht, dass die zwei Monate für das ganze Jahr aufrechnen können. Bei uns haben die Steuerbehörden bei einem Erbschaftsfall das sogar für 16 Tage separat ausgewiesen. Gut, über Sinn und Unsinn, beziehungsweise Aufwand und Ertrag liesse sich in dem Fall schon diskutieren...
Ich würde auf alle Fälle eine schriftliche Einsprache machen und micht mit einem Steuerberater/Treuhänder kurzschliessen.
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