AW: Grenzabstände Bepflanzungen
Paragraphen zu dem Thema habe ich auch mal lange gesucht. Das Grundsätzliche steht nämlich nicht in Bauverordnungen, sondern im Zivilgesetzbuch ZGB unter dem "Grundeigentum" - aber frag mich bloss nicht mehr nach dem genauen Artikel... Ansonsten einfach mal auf die Bauverwaltung der Gemeinde anrufen, die können sicher kompetent Auskunft geben.
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