AW: Steuern Auslandsimmobilie mit Niessbrauch
Ev. reicht es schon, wenn Sie dem Kantonalen Steueramt anrufen - die können Ihnen sicher weiterhelfen. Gemäss aktuellem Beitrag zu Immobilien im Ausland auf diesem Portal ist die Immobilie anzugeben, da sie satzbestimmend für ihr Gesamtvermögen wird, auch wenn sie keine Vermögensteuer auf der Immobilie als solche bezahlen (d.h. Sie müssen etwas mehr Steuern auf Ihrem Vermögen in der zahlen, als wenn es die Immobilie nicht gäbe).
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