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Alt 09.01.2012, 10:32   #11 (permalink)
zoran
 
Registriert seit: 12.02.2011
Ort: Hinterthurgau
Beiträge: 92
Standard AW: stockwerkeigentum auszug wegen neuen Nachbarn???

hallo alamo
ich denke auch nicht, dass man die ganze nacht duschen kann oder darf. die frage ist doch einfach immer wie man seine rechte durchsetzen möchte und kann. spricht man miteinander - was ich für die beste lösung halte und es bringt auch etwas, ist das schon die halbe miete. ist hingegen einer der beiden parteien "uneinsichtig" wird das durchsetzen ob man im recht ist oder nicht schon schwierig, vorallem wenn derjenige oberhalb wohnt, da gibt es doch viele möglichkeiten den anderen dafür zu ärgern und da sehe ich einfach das problem.

bevor man sich auf einen jahrelangen zermürbenden machtkampf einlässt, sucht man dann halt einfach nach anderen, friedlicheren lösungen.

nachtruhe ist von 22.00 uhr bis 06.00 uhr duschen sollte doch eigentlich bis mitternacht möglich sein, auch so, dass man es im stockwerkeigentum nicht unbedingt im darunterliegenden stockwerk hört...
nüt für unguet und herzliche grüsse susann
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