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Alt 21.07.2010, 10:40   #1 (permalink)
 
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Standard Rasenmähen

Ich bin Nachbar von 3 neuen Doppelfamilien-Häusern und 3 Einfamilienhäusern. Das heisst 9 Garten/Rasenbesitzer. Meine Frage an Euch: Wie lange am Abend von Montag - Samstag darf der Rasen gemäht werden? Ich denke 21.30 Uhr ist zu spät. Bin sehr dankbar wenn ich baldmöglichst eine Antwort erhalte.
Bignani ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.07.2010, 16:41   #2 (permalink)
Hausinfo-Experte
 
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Standard AW: Rasenmähen

Halloh,

der Lärmschutz ist Sache der Gemeinde. Darum fragst du am Besten bei deiner Gemeindeverwaltung nach.

In der Regel gelten folgende Ruhezeiten:
von 21:00- 7:00 h
von 12:00- 13:00/13:30 h.

Wenn ich es richtig verstanden habe, hast Du neue Nachbarn erhalten. Es ist immer wieder etwas vom Heikelsten, auf eine gute Art sich zu wehren. Man möchte ja nachher nicht dauernd im Konflikt mit den Nachbarn stehen. Ich hoffe, du findest den richtigen Ton, die richtigen Worte.

Viel Glück
__________________
Schweizer Garten ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.07.2010, 08:45   #3 (permalink)
 
Registriert seit: 21.07.2010
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Standard AW: Rasenmähen

Danke für den Typ.
Habe die Antwort auf meine Frage auf der Internetseite der Gemeinde gefunden. So können wir auf ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis hoffen.
Bignani ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.07.2010, 09:39   #4 (permalink)
Moderator
 
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Standard AW: Rasenmähen

Hallo Bignani

Und die Antwort lautet? Wie lange dürfen sich die Nachbarn der schweisstreibenden Angelegenheit widmen?

Gruss, Alamo
Alamo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.07.2010, 07:11   #5 (permalink)
 
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Ort: Fahrweid-Geroldswil
Beiträge: 3
Standard AW: Rasenmähen

Hallo Alamo, entschuldige, hier den auszug aus der Gemeinde Geroldswil:
Lärmige Arbeiten (inkl. Industrie, Gewerbe, Baustellen, Haus- und Gartenarbeiten) sind an Werktagen von 12.00 - 13.00 Uhr und von 20.00 - 07.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen generell verboten.
Das Gleiche gilt für lärmverursachende Handlungen innerhalb von Liegenschaften oder im Freien. Im Besonderen das Schiessen, Lärmen, Gejohle, Musizieren und Betreiben von Musikwiedergaegeräten, sowie übermässiges Laufenlassen von Motoren aller Art und unnötiges Herumfahren mit Motorfahrzeugen.
Ich denke, dass jede Gemeinde eine Homepage hat auf der man solche Informationen holen hat. Das ist dann amtlich und nicht von irgendeiner Person.
Gruss, Bignani
Bignani ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.07.2010, 09:42   #6 (permalink)
Moderator
 
Benutzerbild von Alamo
 
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Beiträge: 188
Standard AW: Rasenmähen

Danke dir für die Info - und wünsche ein "ruhigen" Sommer

Alamo
Alamo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.01.2011, 09:40   #7 (permalink)
 
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Ort: Ulm
Beiträge: 5
Standard AW: Rasenmähen

Ja danke für die Info! Das hat mich auch immer gewundert wie lange am Abend man draußen in seinem Garten Lärm machen darf. Dachte es geht bis 22:00. Dass das nur bis 20:00 ist, ist interessant.
AlineK ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2011, 12:02   #8 (permalink)
 
Registriert seit: 11.02.2011
Ort: Deutschland
Beiträge: 5
Standard AW: Rasenmähen

Hallo!

Man darf so lange in seinem Garten arbeiten und krach machen, wie man möchte, so lange sich keiner beschwert.
Lg

Geändert von Alamo (11.02.2011 um 14:27 Uhr) Grund: Keine Firmen, keine Verkäufe
Gustavver ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2011, 14:31   #9 (permalink)
 
Registriert seit: 26.01.2008
Ort: Münchenbuchsee
Beiträge: 125
Standard AW: Rasenmähen

Ja Gustavv. Das ist natürlich Unsinn, aber sicher weisst du das... Wenn das wirklich deine Einstellung ist, bin ich ja sehr froh, bist du nicht mein Nachbar. Genau diese Rücksichtslosigkeit ist es ja, die den Lärmpegel überall stetig steigen lässt...

Gruss Hausi
Hausi ist offline   Mit Zitat antworten
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