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Alt 29.08.2010, 13:31   #1 (permalink)
 
Registriert seit: 29.08.2010
Ort: Eggersriet
Beiträge: 1
Böse Verbot Wäschetrockner/Tumbler

Grüezi mitenand
Ich bin in einem älteren 2-Familien Haus Mieter einer Wohnung. Der Vermieter wohnt in der anderen Wohnung.
Vor 3 Jahren wurde unser Badezimmer umgebaut und ich habe dabei mitgeholfen. Auf meinen Wunsch hin wurde auch ein Wasser und Stromanschluss für die Waschmaschine erstellt. Dabei habe ich mit Wissen des Vermieters auch einen Tumbler aufgestellt. Der Vermieter hat uns aber auch von anfang an einen Waschraum mit Tubler zur gemeinsamen Benutzung zur Verfügung gestellt, welchen ich aber nicht nutzen wollte, da er nur von Draussen her erreichbar ist. Das heisst, ich musste zu jeder Jahreszeit ums Haus herumgehen.
Nun hat der Vermieter einen Schaden in der Gebäudeisolation festgestellt, welcher auf die Luftfeuchtigkeit zurückzuführen sei (aussage Schreiner, welcher den Schaden sanieren sollte). Dieser Schaden greift ebenfalls die Balkenkonstruktion des Dachgeschosses an.
Nun will der Vermieter mir den Gebrauch des Tumblers verbieten, ohne aber genaue Werte der Luftfeuchtigkeit durch den Tumblergebrauch zu kennen.
Zudem will der Vermieter, dass ich den Tumbler sogar aus der Wohnung entferne, da er mir nicht traue.
Meine Frage nun; kann er das ohne weiteres fordern oder kann ich mich weigern und weiterhin den Tumbler benutzen?
Rondo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.08.2010, 10:03   #2 (permalink)
Moderator
 
Benutzerbild von Alamo
 
Registriert seit: 01.05.2007
Beiträge: 180
Standard AW: Verbot Wäschetrockner/Tumbler

Hallo Rondo

Das hört sich aber nicht nach einem ausgesprochen guten Vertrauensverhältnis an, wenn er dir nicht traut. Hört sich ziemlich komplex an. Ich würde dir empfehlen, mit dem Mieterverband Kontakt aufzunehmen und denen das Problem zu schildern.

Gruss, Alamo
Alamo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.09.2010, 10:17   #3 (permalink)
 
Benutzerbild von cucaracha
 
Registriert seit: 03.07.2007
Beiträge: 145
Standard AW: Verbot Wäschetrockner/Tumbler

Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Tumbler alleine genügend Feuchtigkeit abgibt, damit so ein Schaden entsteht. Will er das nicht genauer abklären lassen. Ich nehme mal an, das Fenster ist geöffnet, wenn du deine Wäsche trocknest, oder

Gruss, Cucaracha
cucaracha ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.09.2010, 11:22   #4 (permalink)
 
Registriert seit: 06.09.2010
Ort: 4611 Härkingen
Beiträge: 2
Standard AW: Verbot Wäschetrockner/Tumbler

Kommt mir auch eher merkwürdig vor, kann mir aber vorstellen, kann mir kaum vorstellen, das ein solches Verbot grundsätzlich erlaubt ist. Würde mich schon stark wundern. Du handelst ja nicht mutwillig und möchtest Schaden verursachen.
chemiefreak ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.09.2010, 20:39   #5 (permalink)
 
Registriert seit: 20.07.2008
Ort: Arlesheim
Beiträge: 4
Standard AW: Verbot Wäschetrockner/Tumbler

Der Vermieter kann dies schon verbieten, dann muss es aber in deinem Mietvertrag geschrieben sein! Ansonsten kann er nichts machen.
Slow ist offline   Mit Zitat antworten
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