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Alt 07.10.2008, 15:07   #1 (permalink)
 
Registriert seit: 30.09.2008
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Beiträge: 2
Standard Heckenschnitt

Kann mir jemand sagen was ich unternehmen kann,dass unser Nachbar endlich seine Hecke zurück schneidet.Versprochen wurde es schon vor einem Jahr. Die Hecke ist jetzt statt 1.20 /1.50m
3 meter hoch.Besten Dank für die Beratung.
Sonique ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.10.2008, 06:29   #2 (permalink)
 
Benutzerbild von Blue
 
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Beiträge: 112
Standard

Hallo Sonique

Ich kann mir vorstellen, dass es ziemlich schwierig wird, bei Pflanzen punkto Höhe einzugreifen.

Bei uns ist in Reglementen der Gemeinde nur geregelt, dass z.B. die Sträucher in der Breite gestutzt werden müssen, damit sie Trottoirs und Strassen nicht beeinträchtigen.

Im Quartier bei uns hat auch jemand entlang einer Grundstückslinie Bambus gepflanzt. Der ist jetzt ca. 5 Meter hoch, aber er tangiert das Nachbargrundstück in der Breite nicht und wirft auch nicht extremen Schatten. Der Nachbar ist nicht gerade begeistert, aber er hat keine rechtliche Handhabe.

Wenn du Teil einer Eigentümergemeinschaft bist, hättest du vielleicht noch Chancen via Reglement dieser Gemeinschaft reagieren zu können. Sonst würde ich einfach mal bei der Bauverwaltung der Gemeinde anklopfen, ob die dir weiterhelfen könnten.

Grüsse
Blue
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Alt 09.10.2008, 20:07   #3 (permalink)
 
Registriert seit: 30.09.2008
Ort: Lätti
Beiträge: 2
Standard Heckenschnitt

Hallo Blue,
Die Nachbarfamilie sind Inder und angeblich eine andere Kultur.So z.b.wurde uns mehrmals versprochen den Rückschnitt vorzunehmen es tut sich jedoch nichts.Im Sommer fragte man uns wieder ob es im Sept. gemacht werden könnte.Wir akzeptierten
getan wurde nichts.Nun wurde mir gesagt dass für diese Landsleute
es ganz normal ist Versprechungen nicht einzuhalten,es jedoch keinesfalls böse gemeint sei. Uns geht diese Geschicht langsam auf die Nerven. Ich werde mich an die Bauverwaltung wenden.Besten Dank für den Tipp Sonique
Sonique ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.10.2008, 15:58   #4 (permalink)
 
Benutzerbild von Peperontschoni
 
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Ort: 5405 Dättwil AG
Beiträge: 21
Standard Baureglement

Es ist schon eine Sache des Baureglementes resp. der Bauverordnung.
Im Normalfall -so ist es wenigstens hier in der Region - dürfen Hecken an der Grenze nicht höher sein als 60cm. Höhere Hecken können nur gezogen werden unter Einhaltung von entsprechenden, vorgeschriebenen Grenzabständen.

Also Bambus 5 Meter hoch an der Grenze ist natürlich nur in Absprache mit dem Nachbarn erlaubt. Auch eine Hecke drei Meter hoch werden zu lassen, sofern sie an der Grenze steht, geht natürlich nicht und ist ohne Einverständnis des Nachbarns rechtswidrig.

peperontschoni
Peperontschoni ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.10.2008, 17:49   #5 (permalink)
Administrator
 
Benutzerbild von Hausinfo
 
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Beiträge: 95
Standard Nachbarrecht auf hausinfo.ch

Hallo
Vielleicht hilft dieser Artikel auf hausinfo etwas:
http://www.hausinfo.ch/home/de/recht...pflanzung.html

Grüsse
Hausinfo-Team
__________________
Der Unterschied zwischen dem richtigen Wort und dem beinahe richtigen ist derselbe Unterschied wie zwischen dem Blitz und einem Glühwürmchen!

Mark Twain
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Alt 10.10.2008, 17:52   #6 (permalink)
 
Benutzerbild von Blue
 
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Ort: Langenthal
Beiträge: 112
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Zitat:
Zitat von Peperontschoni Beitrag anzeigen
Also Bambus 5 Meter hoch an der Grenze ist natürlich nur in Absprache mit dem Nachbarn erlaubt. Auch eine Hecke drei Meter hoch werden zu lassen, sofern sie an der Grenze steht, geht natürlich nicht und ist ohne Einverständnis des Nachbarns rechtswidrig.
Dann hat sich unser Nachbar entweder punkto gesetzliche Grundlagen nicht richtig schlau gemacht oder hat eine falsche Auskunft bekommen. Spreche ihm mal darauf an, wenn ich ihn das nächste Mal antreffe. Merci für den Hinweis!
Blue ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.10.2008, 13:25   #7 (permalink)
Hausinfo-Experte
 
Registriert seit: 20.08.2007
Beiträge: 44
Standard Halloh Sonique

Nebst der rechtlichen Seite, gibt es auch die soziale Komponente.
Wie gut verträgst du dich sonst mit deinen Nachbarn?
Falls du einen einigermassen normal- nachbarschaftlichen Kontakt hast, suche doch noch einmal das Gespräch mit ihnen. Du kannst ihnen ja vorschlagen, dass du mithilfst die Hecke zu schneiden. Im Gegenzug können die Nachbarn dir ein indisches Essen kochen.
Ich fänds schade, wenn man nur noch per eingeschriebenen Brief miteinander kommunizieren kann. Jetzt ist es die Hecke und morgen?

Ansonsten, wenn es gar nicht geht, soll jemand von der Gemeinde vorbeikommen und den Sachverhalt deinen Nachbarn erklären.

Ich wünsche dir viel Glück
__________________
Schweizer Garten ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.10.2008, 07:36   #8 (permalink)
 
Benutzerbild von Dr. House
 
Registriert seit: 27.08.2007
Beiträge: 166
Standard

Wenn du mit den Nachbarn nicht klar kommst, kann die Hecke gar nicht hoch genug sein...

Gruss, House
Dr. House ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.10.2008, 07:36   #9 (permalink)
 
Benutzerbild von Frisco
 
Registriert seit: 15.06.2007
Ort: Gerlafingen
Beiträge: 55
Standard

Zitat:
Zitat von Dr. House Beitrag anzeigen
Wenn du mit den Nachbarn nicht klar kommst, kann die Hecke gar nicht hoch genug sein...
Am gut auskommen mit den Nachbarn würde es nicht liegen, aber an deren Dekorationswut im Sinne von "modernen Gartenzwergen", was schon fast an eine optische Beleidigung grenzt. Aber über Geschmack lässt sich bekanntlich ja nicht streiten. Darum heisst es bei uns demnächst: Hecke als Sichtschutz pflanzen.
Frisco ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.10.2008, 11:21   #10 (permalink)
 
Benutzerbild von Peperontschoni
 
Registriert seit: 28.07.2008
Ort: 5405 Dättwil AG
Beiträge: 21
Standard ?

Was sind den "moderne Gartenzwerge"?
Foto her, subito, damit wir mit leiden und uns mit ärgern können. Oder Beschreibung.

peperontschoni
Peperontschoni ist offline   Mit Zitat antworten
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