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Alt 18.12.2008, 15:57   #1 (permalink)
 
Registriert seit: 18.12.2008
Ort: Wolfhausen
Beiträge: 2
Standard Nebenkostenabrechnung

Auf 31. März 2007 habe ich meine 21/2 Zimmerwohnung ins Stäfa ordnungsgemäss gekündigt. Nun erhalte ich heute 18. Dez. 2008 eine Nebenkostenabrechnung für die Periode 01.07.2005 - 30.06.2006, ich denke reichlich spät, zudem im Mietvertrag die Schlussabrechung bis spätenstens sechs Monate nach Auszug zu erfolgen hätte nit dem Zusatz, dass in begründeten Fällen die Frist noch ausgedehnt werden könnte, der betreffende Artikel im Mietvertrag ist schlicht mit Schlussabrechung betitelt und nicht näher definiert, es ist daher nicht ersichtlich ob es sich nur um Mängel oder auch um die NK handelt. Meine Frage: ist eine so lange zurück liegende Nebenkostenabrechung noch rechtsgültig.
Für eine Antwoert bin sich sehr dankbar
trearte ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.12.2008, 17:27   #2 (permalink)
 
Benutzerbild von Johnny57
 
Registriert seit: 29.05.2007
Ort: Thun
Beiträge: 57
Standard

Hallo
Ich denke du sprichts die Verjährungsfrist an, oder? Die ist bei Leistungen meines Wissens 5 Jahre. In deinem Fall also (leider) noch im Rahmen.

Gruss
__________________
Im Prinzip ja!
Johnny57 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.12.2008, 17:30   #3 (permalink)
 
Benutzerbild von marketer
 
Registriert seit: 05.05.2007
Ort: Bärn
Beiträge: 120
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Yepp, sehe ich auch so.
http://www.linker.ch/eigenlink/verjaehrungsfristen.htm

Greets
M
marketer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.12.2008, 17:33   #4 (permalink)
 
Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 92
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Kurz und bündig: Ja.

Zitat:
Laut Gesetz verjähren Nebenkosten fünf Jahre nach Ablauf der betreffenden Abrechnungsperiode oder nach dem Auszug aus einer Wohnung.
http://www.mieterverband.ch/1931.0.html


und willkommen hier.
Cicero ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.12.2008, 09:22   #5 (permalink)
 
Registriert seit: 05.06.2007
Ort: Schwarzenburg BE
Beiträge: 66
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Die Frage stellt sich noch, ob die Abrechnung in der entsprechenden Höhe gerechtfertigt ist. Denke, dass wäre der einzige Hebel der noch in Gang zu bringen wäre...
__________________
Zum in die Luft gehen
Biker ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.12.2008, 08:47   #6 (permalink)
 
Registriert seit: 18.12.2008
Ort: Wolfhausen
Beiträge: 2
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Vielen Dank für das rege Interesse, die Verjährungsfrist von 5 Jahren kann sein, alledings hat mir auf Anfrage der Vermieter mitgeteilt, dass eine solche Leistung erst nach 10 Jahren verjährt. Nun wie dem auch sei muss ich wohl in den sauren Apfel beissen.
Wünsche allen schöne Festtage
trearte ist offline   Mit Zitat antworten
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