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#1 (permalink) |
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Registriert seit: 18.12.2008
Ort: Wolfhausen
Beiträge: 2
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Auf 31. März 2007 habe ich meine 21/2 Zimmerwohnung ins Stäfa ordnungsgemäss gekündigt. Nun erhalte ich heute 18. Dez. 2008 eine Nebenkostenabrechnung für die Periode 01.07.2005 - 30.06.2006, ich denke reichlich spät, zudem im Mietvertrag die Schlussabrechung bis spätenstens sechs Monate nach Auszug zu erfolgen hätte nit dem Zusatz, dass in begründeten Fällen die Frist noch ausgedehnt werden könnte, der betreffende Artikel im Mietvertrag ist schlicht mit Schlussabrechung betitelt und nicht näher definiert, es ist daher nicht ersichtlich ob es sich nur um Mängel oder auch um die NK handelt. Meine Frage: ist eine so lange zurück liegende Nebenkostenabrechung noch rechtsgültig.
Für eine Antwoert bin sich sehr dankbar |
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#2 (permalink) |
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Registriert seit: 29.05.2007
Ort: Thun
Beiträge: 57
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Hallo
Ich denke du sprichts die Verjährungsfrist an, oder? Die ist bei Leistungen meines Wissens 5 Jahre. In deinem Fall also (leider) noch im Rahmen. Gruss
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Im Prinzip ja! |
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#4 (permalink) | |
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Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 92
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Kurz und bündig: Ja.
Zitat:
und willkommen hier. |
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#5 (permalink) |
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Registriert seit: 05.06.2007
Ort: Schwarzenburg BE
Beiträge: 66
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Die Frage stellt sich noch, ob die Abrechnung in der entsprechenden Höhe gerechtfertigt ist. Denke, dass wäre der einzige Hebel der noch in Gang zu bringen wäre...
__________________
Zum in die Luft gehen
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#6 (permalink) |
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Registriert seit: 18.12.2008
Ort: Wolfhausen
Beiträge: 2
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Vielen Dank für das rege Interesse, die Verjährungsfrist von 5 Jahren kann sein, alledings hat mir auf Anfrage der Vermieter mitgeteilt, dass eine solche Leistung erst nach 10 Jahren verjährt. Nun wie dem auch sei muss ich wohl in den sauren Apfel beissen.
Wünsche allen schöne Festtage |
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