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Alt 16.01.2011, 11:43   #1 (permalink)
 
Benutzerbild von o.buergin
 
Registriert seit: 16.01.2011
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Beiträge: 1
Standard Vorkaufsrecht

Guten Tag,

im Mai 2009 sind wir in eine Doppelhaushälfte zur Miete eingezogen. Im Oktober 2009 wurde das Objekt von Privat an eine Verwaltung verkauft. Wir waren ein bisschen baff darüber, denn uns wurde das nicht mitgeteilt und informiert wurden wir auch erst danach.
Meine Frage ist nun, ob wir Vorkaufsrecht hätten geltend machen können oder noch immer können.
Schliesslich hätte man uns ja fragen können ob wir das Objekt kaufen wollen. Müsste das Vorkaufsrecht vertraglich festgehalten werden?
Könnten wir dies auch noch im nachhinein einfordern?

Ich danke euch schon jetzt für eure Antworten,

Gruss Oliver
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