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#1 (permalink) |
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Registriert seit: 12.03.2009
Ort: Wangen Bern
Beiträge: 6
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Ich meine dekorative Wandlampen im Treppenaufgang in den ersten Stock welche seitlich montiert sind.....darf der Verkaufer diese entfernen? Ich weiss nur dass alles Inventar das fest im Haus verankert ist, gehört zum Kaufpreis,rechtlich gesehen....wer weiss was ?
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#2 (permalink) |
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Registriert seit: 05.05.2007
Ort: Bärn
Beiträge: 120
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Hallo Queen
Verstehe ich das richtig? Du hast ein Haus gekauft und der Verkäufer hat die Lampen im Treppenaufgang entfernt bevor er ausgezogen ist? |
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#3 (permalink) |
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Registriert seit: 12.03.2009
Ort: Wangen Bern
Beiträge: 6
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Neinnein, das Haus ist noch nicht gekauft, habe nur so gefragt :-)Danke dir
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#4 (permalink) |
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Registriert seit: 05.05.2007
Ort: Bärn
Beiträge: 120
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Nun, der Verkäufer kann alles entfernen was er will, solange er es im Vertrag nicht mitverkauft. Teoretisch könnte er auch die Küche ausbauen, natürlich mit entsprechendem Preisnachlass.
Gruss M |
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#5 (permalink) |
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Registriert seit: 31.03.2008
Ort: Tentlingen
Beiträge: 61
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Es macht keinen Unterschied ob es sich um eine Wandleuchte oder Deckenleuchte handelt. Sie gehören nicht zum Haus!
Die Wandleuchten sind nicht anders montiert als z.B. eine Halogenleuchte an der Decke. Diese würde ja auch niemand einfach so zurücklassen. Das früher die Wandleucht nicht abmontiert wurden (ebenso die einfache Deckefassung im Keller) hat nur daran gelegen, dass in der Regel am neuen Standort dafür keine Verwendung bestand. Also unbedingt mit dem Verkäufer darüber sprechen was mit den Wandleuchten zu geschehen hat.
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Der älteste Beruf der Welt? - Elektriker - Schon in der Bibel steht: Gott sprach es werde Licht! |
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