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#1 (permalink) |
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Registriert seit: 21.05.2007
Ort: Thun
Beiträge: 41
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Hallo Forum
Ich habe ein Problem mit unserem Nachbar. Wohl eher mit seinen Bäumen. Wurzeln und Anries ragen weit bis in unser Grundstück hinein. Was kann man rechtlich dagegen tun? Wir haben eigentlich eine gute Nachbarschaft. Merci für eure Tipps |
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#2 (permalink) |
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Hausinfo-Experte
Registriert seit: 29.04.2007
Beiträge: 14
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Hallo
Das sind zwei verschiedene Dinge. 1. Anries: Wenn Sie Äste des Nachbarbaumes auf Ihrem Grundstück dulden, haben sie Anrecht auf das anfallende Anries. 2.Wurzeln und auch Äste: Nach Art.687 Abs1 ZGB soll man bei Ästen und Wurzeln die das Eigentum beschädigen den Nachbarn darauf aumerksam machen und ihm eine angemessene Frist für die Beseitigung einräumen. Verpasst er diese, kann man sie kappen und für sich behalten. Ich hoffe das Ihnen das soweit hilft. Viele Grüsse Rosmarin |
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#3 (permalink) |
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Registriert seit: 20.05.2007
Ort: Ticino
Beiträge: 68
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Hi Rosmarin
Was gilt denn alles als Beschädigung? Wenns mir Licht nimmt? Merci u Gruess P |
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#5 (permalink) | |
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Hausinfo-Experte
Registriert seit: 29.04.2007
Beiträge: 14
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Zitat:
Unter anderem ja. Als Schädigung kommen in Frage: - starke Beschattung - Feuchtigkeits- und Lichtentzug (eben) - Behinderung der Aussicht - das Anziehen von Insekten Viele Grüsse Rosmarin |
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#6 (permalink) |
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Registriert seit: 21.05.2007
Ort: Thun
Beiträge: 41
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Vielen Dank für Eure Antworten!!
Noch ne Frage: was heisst angemessene Frist? |
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#8 (permalink) |
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Registriert seit: 21.05.2007
Ort: Thun
Beiträge: 41
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Danke Rosmarin
Es handelt sich um 2 Bäume mit je 2 Ästen und einer Wurzel. Wobei die Wurzel noch ginge. Aber die Äste stören mich schon. Sind 4 Wochen angemessen? |
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#9 (permalink) |
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Registriert seit: 22.05.2007
Beiträge: 42
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Mit den Fristen ist das so ne Sache! Ich habe mal 1 Monat
zugewartet, dann meinte der betroffene schon, dass ich es damit akzeptiert hätte! |
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