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#1 (permalink) |
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Registriert seit: 07.06.2007
Ort: Luzern
Beiträge: 5
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Hallo Forum
Unsere Katze - das tolle Biest - hat dem Nachbar einen Vogelkäfig (oder Vogelhäuschen, er hat das nicht klar gemacht...) anscheinend kaputt gemacht. Er könne ganz klar aussagen, dass es unsere Katze war und verlangt nun 150.- Schadenersatz.Also mal:
Wie sieht das nun rechtlich aus? 150.- ist nicht die Welt, aber trotzdem. Danke für Eure Tipps Karina |
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#2 (permalink) |
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Moderator
Registriert seit: 01.05.2007
Beiträge: 55
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Hallo Karina
Du hast recht, wenn du schreibst, dass man gegen den Willen einer Katze nicht viel tun kann. Nur hört damit die Verantwortung, die du als Besitzerin der Katze inne hast, natürlich nicht auf. Wenn zweifelsfrei feststeht, dass deine Katze den Schaden verursacht hat, dann musst du dafür auch aufkommen. Was die «vielen ähnlichen Katzen in der Umgebung» anbelangt, so ist es halt ein Abwägen, ob man den Nachbarn quasi in die Beweispflicht nehmen will oder ob man halt Fünfe gerade stehen lässt und den Schaden begleicht. Wir sind gespannt, zu welcher Lösung du dich durchgerungen hast... Grüsse Hausgeist |
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#3 (permalink) |
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Registriert seit: 11.07.2007
Beiträge: 21
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Guten Tag Karina
Bevor du den Schaden bezahlst, würde ich mich an deiner Stelle erkundigen, ob der Nachbar die Besitzerinnen und Besitzer der «vielen anderen Katzen in der Umgebung» deswegen nicht auch schon in die Pflicht genommen hat... Es grüsst Knut |
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#4 (permalink) |
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Registriert seit: 03.07.2007
Ort: Bern
Beiträge: 18
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Darf ich auch noch meinen Senf - ähm - guten Tipp dazu abgeben?
Solange die Katze nicht eigenhändig ein Geständnis unterschreibt, würde ich also nix bezahlen Eure Kellerassel |
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#5 (permalink) |
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Registriert seit: 05.07.2007
Beiträge: 54
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Hat denn niemand Mitleid mit dem Vogel? Wie gehts dem Piepmatz? Falls das Kätzchen den Vogel in die höheren Himmelsphären befördert hat, dann sei froh, hat sies beim Nachbar gemacht, und nicht zu Hause.
Schade, kann man sich die Nachbarn nicht aussuchen... Viel Glück, hastalavista |
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#6 (permalink) |
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Registriert seit: 05.05.2007
Ort: Bärn
Beiträge: 120
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Hallo Karina
Es gibt da zwei Betrachtungsweisen: Erstens die gesetzliche Katzen gelten als "nicht-domestizierbar", womit der "Halter" nicht schadenersatzpflichtig ist. Er kann nichts dagegen tun. Anders ist es eben beim treusten Freund des Menschen. Zudem ist ein Nachbar der eine Volière draussen im Garten hat - und sich sicher bewusst ist, dass es x-Katzen in der Umgebung hat - selber schuld. Und - was aber aber bereits belanglos ist - noch der Fakt: Quod erat demonstrantum. Zweitens die nachbarschaftliche Mit dem Nachbar sollte man wenn möglich auf guten Fusse sein, das erleichtert einem das Leben. Und wenn 150.- dazu beitragen, dann ist es wirklich nicht die Welt. Bella gerant alii ;-) Hoffe das hilft Gruss M |
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