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Alt 07.04.2008, 22:22   #1 (permalink)
 
Registriert seit: 07.04.2008
Ort: Hausen AG
Beiträge: 4
Standard Was tun wenn der Nachbar einen verwarlosten Garten hat

Ich wohne in einem EFH. Das Problem ist die Nachbarsfasmilie. In deren Garten herrscht das absolute Chaos. Z.B. seit 3 Jahren liegt da ein halb verrottetes Kinderschwimmbecken, Glasscherben, Spielzeug, Holzscheite etc. Der Rasen wird jeweils erst gemäht, wenn er schon einen halben Meter hoch ist!! Da wir einen Metallzaun haben, müssen wir und unsere Gäste dieses Chaos jeden Tag ansehen und uns nervt es gewaltig. Hat jemand eine Ahnung, ob es ein Gesetz gibt, was etwas über die Gartenordnung besagt in diesem Falle? Ich habe Gesetze gefunden betreffend Bepflanzung, Grenzabstände etc.
Für uns ist es eine Zumutung, so ein Dreckhaufen anzusehen. Ich bin um jede Hilfe dankbar.
coschmid ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.04.2008, 11:32   #2 (permalink)
 
Benutzerbild von Blue
 
Registriert seit: 14.06.2007
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Darf man den Zeilen entnehmen, dass freundliche Gespräche mit der Nachbarschaft nichts gebracht haben?

Bin kein Jurist, kann mir aber vorstellen, dass optische Belästigungen schwer zu regeln sind. Wenn man teilweise in den Zeitungen liest, wie zum Beispiel Geruchsimissionen schwer gesetzlich beizukommen ist, so vermute ich, dass das bei ästhetischen Gesichtspunkten noch um einiges schwieriger ist...
Blue ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.04.2008, 13:51   #3 (permalink)
 
Registriert seit: 07.04.2008
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Danke Blue für die Antwort. Nein mein Mann und cih haben das Gespräch noch nicht konkret gesucht, wir haben mal "durch die Blume" den Garten angesprochen. Wir überlegen, ob wir Ihnen ein Angebot machen sollen, beim aufräumen zu helfen? Das Schlimme ist eben auch, dass bei denen Zuhause ein absolutes Chaos herrscht und da leben 3 kleine Kinder, das gibt mir auch noch zu denken!!! Schwieriger macht das Ganze noch, dass die Eltern super nett sind und wir uns gegenseitig mögen , was macht man in so einem Fall? Ich möchte einfach informiert sein, man weiss ja nie wie das Gespräch verläuft und so möchte ich Argumente parat haben.
coschmid ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.04.2008, 08:53   #4 (permalink)
 
Benutzerbild von cucaracha
 
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Oje, oje - hört sich sehr unangenehm an, und guter Rat ist da teuer Obwohl in der Schweiz ja wohl für alles ein Gesetz existiert, ist diesem Zustand auf diesem Weg wahrscheinlich nur schwer beizukommen. Solange euch das "Puff" nicht die Sicht auf den See oder ähnliches verstellt, ist da kaum etwas zu machen.

Da sich die Unordnung im Haus und ums Haus gebildet hat, ist wohl auch mit gutem Zureden nicht viel zu erreichen. Und das Hilfsangebot wäre nur dann gut angekommen, wenns den Leuten in ihrem Müllhaufen unwohl wäre.

Seid ihr die einzigen Nachbarn und gibt es da sonst noch jemand, der sich auch ärgert? Sonst würde ich mal vielleicht zuerst noch ein paar Verbündete suchen...

Viel Glück, cucaracha
cucaracha ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.04.2008, 09:40   #5 (permalink)
 
Registriert seit: 07.04.2008
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@cucaracha

nein es verserrt nicht die sicht, wir wohnen im dorfzentrum, docfh es ist nicht lustig, auf unserem schönen Sitzplatz zu essen und ständig das Chaos im Blickfeld zu haben.

Leider sind wir die einzigsten, direkt angrenzenden Nachbarn aloso nix mit Verbündete suchen, leider.

@all

also wenn jemand irgend eine "Gartenordnung" (z.B. wie Bauordnung) oder sowas finden sollte, ich bin um jeden Hinweis dankbar
coschmid ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.04.2008, 15:37   #6 (permalink)
Hausinfo-Experte
 
Benutzerbild von Avo 56
 
Registriert seit: 25.05.2007
Beiträge: 8
Standard negative Immissionen - verwahrloster Garten

Blue hat das als Nichtjurist durchaus richtig gesehen. Bis ästhetische Mängel im Nachbarrecht einen rechtlich relevanten Abwehranspruch begründen, braucht es einiges. Publizierte Entscheid dazu sind mir nicht bekannt. Immerhin gibt es einen aus dem Bereich des Mietrechtes, wo das Bundesgericht wegen eines stark verschmutzten Innenhofes dem Mieter der Nachbarliegenschaft eine Mietzinsreduktion von 15% gewährte. Lausanne wörtlich: "Der darin herrschende Dreck ist mit einer Beeinträchtigung aus der Nachbarschaft vergleichbar (Sie finden den Entscheid unter http://www.mietrecht.ch/db/entscheide_list.php mit ctrl+F schmutzig ). Es wäre naheliegend, in diesen Fällen auch einen Abwehranspruch gegen den Nachbarn zu bejahen, sofern der chaotische Nachbargarten in den Augen des Richters ästhetisch unzumutbar erscheint. Ein Prozess gegen Ihren Nachbarn ist aber in jedem Fall mit einigen Risiken behaftet.

Sie schreiben aber auch, die Nachbarn seien nette Leute. Lobpreisen Sie den Herrn - solche Nachbarn hat nicht jeder und das spricht in hohem Mass dagegen, mit ihnen einen Streit anzufangen - ausser der Leidensdruck sei erheblich. Ich denke, Ihre Besucher wird die Sauerei nicht wirklich stören, sondern die sagen eher "Stört Euch das nicht? und meinen: "warum lasst Ihr Euch das bieten?" Wenn auch nur ein Quentchen Wahrheit in meiner Vermutung ist (und die ist durch lange Erfahrung genährt), dann wird Ihre Antwort, es seien eben sonst sehr nette Nachbarn jedem einleuchten, der Nachbarn hat und erst recht dem, der nicht so nette hat.
Avo 56 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.04.2008, 08:21   #7 (permalink)
 
Registriert seit: 05.07.2007
Ort: Düdingen
Beiträge: 9
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Schon krass, wenn einer einen (zu)hohen aber eben schönen Baum hat, kann der Nachbar erwirken, dass dieser aufgrund Schattenwirkung etc. gefällt/gestutzt wird.

Wenn jedoch einer eine private Müllhalde betreibt kann nichts unternommen werden...

Schliesslich ist es nicht nur eine Störung für das Auge, sondern könnte ebenfalls für eine Minderung der Immobilien-Attraktivität sein, was wiederum Einwirkung auf den Verkaufspreis haben kann. (Preisminderung durch schlechte Nachfrage)

Aber wie der Experte schon schrieb: Lieber einen sehr netten Nachbarn mit Müll im Garten als eine Maschendrahtzaun-Nummer...
Carlo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.04.2008, 10:11   #8 (permalink)
 
Benutzerbild von Tinu
 
Registriert seit: 15.06.2007
Ort: Hilterfingen
Beiträge: 71
Standard

Zitat:
Zitat von Carlo Beitrag anzeigen
Aber wie der Experte schon schrieb: Lieber einen sehr netten Nachbarn mit Müll im Garten als eine Maschendrahtzaun-Nummer...
Und sonst gäbe es als Alternative noch das Pflanzen einer Grünhecke. So klappt's mit der prima Nachbarschaft und mit dem optischen Sichtschutz...
Tinu ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.04.2008, 17:02   #9 (permalink)
 
Benutzerbild von Dr. House
 
Registriert seit: 27.08.2007
Beiträge: 199
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Klar, einmauern! Entweder mit Backsteinen, Grünhecken oder diesen wunderbaren Holztrennwänden, die nach einem Sommer aussehen, als würden sie seit 10 Jahren dem Klima der Sahara ausgesetzt. Dann siehts bald aus wie bei den Nachbarn

Wenig konstruktiv, mein Beitrag, ich weiss. Aber ich leide mit und frage mich, was ich tun würde...

Trotz allem - viel Glück!

Dr. House
Dr. House ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.09.2008, 15:29   #10 (permalink)
 
Registriert seit: 26.01.2008
Ort: Münchenbuchsee
Beiträge: 121
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Hi

Und - irgendeine Lösung mit Nachbars erreicht? Würde mich wunder nehmen...

Gruss, Hausi
Hausi ist offline   Mit Zitat antworten
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