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#1 (permalink) |
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Registriert seit: 10.06.2008
Ort: Bern
Beiträge: 2
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Gibt es Regeln, wie weit Pflanzen oder ohne Bewilligung errichtete Terrassenüberdachungen den Balkon oder die Hausfassade überragen dürfen?
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#2 (permalink) |
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Registriert seit: 02.06.2007
Ort: Bolligen
Beiträge: 31
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Also bezüglich der Höhe von Pflanzen gibt es schon Regeln.
Kann hier nachgelesen werden http://www.agrarrecht.ch/nachbarrecht/be_nr.htm Aber vielleicht verstehe ich deine Frage falsch? Gruss Geri
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«Du und ich haben längere Erinnerungen als die Strasse, die vor uns liegt.» Steve Jobs zu Bill Gates |
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#4 (permalink) |
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Registriert seit: 29.05.2007
Ort: Thun
Beiträge: 57
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@seeker: kannst du mal das Problem näher schildern und etwas mehr Anhaltspunkte geben?
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Im Prinzip ja! |
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#5 (permalink) | |
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Administrator
Registriert seit: 27.04.2007
Ort: Ittigen
Beiträge: 100
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Hallo und Willkommen Seeker
Hilft das zu einem gewissen Teil? Zitat:
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Der Unterschied zwischen dem richtigen Wort und dem beinahe richtigen ist derselbe Unterschied wie zwischen dem Blitz und einem Glühwürmchen! Mark Twain |
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#6 (permalink) |
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Registriert seit: 10.06.2008
Ort: Bern
Beiträge: 2
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Ich danke den Verfassern für ihre kompetenten und schnellen Antworten.
Ich habe mich in meiner Anfrage offensichtlich unklar ausgedrückt: a) es gibt Pflanzen, welche die Fassade um bis rund einen Meter überragen b) es gibt Plastikdächer von Unterständen, welche die Fassade um ca 30 cm überragen. Mit den erhaltenen Antworten ist die Situation für mich aber klar geworden. |
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#7 (permalink) | |
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Registriert seit: 31.05.2007
Ort: Liestal
Beiträge: 39
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Also bei uns ist es in der Raumplanung wie folgt geregelt:
Zitat:
Gruss Marie |
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