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#1 (permalink) |
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 1
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...sagt mal, kennt sich jemand im Nachbarschaftsrecht aus? Habe da eine kniffelige Sache (Privatstrasse mit neuer Stützmauer auf Nachbargrundstück - wer haften, muss erneuern? Grundbucheintrag nötig? etc. Spezielle: Unterhalt der Stützmauer). Gibts Rechtskundige unter den Lesern und Leserinnen? Oder gehört das in eine professionelle Rechtsauskunft oder zum Anwalt?
Gruss Mercator |
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#2 (permalink) |
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Registriert seit: 09.07.2007
Beiträge: 156
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Hallo Mercator
Wenns dann gar nicht anders geht, dann zum Anwalt, aber wenn du das Problem irgendwie anders lösen kannst, wäre das für dein Budget nicht von Nachteil Das Nachbarschaftsrecht ist insofern kompliziert, weil sich die Bestimmungen dazu an verschiedensten Orten finden: Zivilrecht, im öffentlichen Recht des Bundes wie auch der Kantone und letztlich, wie das in der Schweiz halt so ist, auch noch in den ortspolizeilichen Bestimmungen. Sieh dir doch mal folgende Artikel und Paragraphen an: Art. 684 ZGB: http://www.admin.ch/ch/d/sr/210/a684.html Art. 685 ZGB: http://www.admin.ch/ch/d/sr/210/a685.html und dann auch noch das Klagerecht, das in Art. 679 ZGB geregelt ist: http://www.admin.ch/ch/d/sr/210/a679.html Immer diese Nachbarn... Viel Glück, brickinthewall |
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#3 (permalink) |
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Hausinfo-Experte
Registriert seit: 25.05.2007
Beiträge: 8
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Lieber Mercator
>> Gibts Rechtskundige unter den Lesern und Leserinnen? Ja. Aber sie kommen nicht immer dazu, alle postings zu lesen. Der Sachverhalt ist zuwenig detailliert, um eine brauchbare Antwort geben zu können. Allgemein: Stützmauern sind grundsätzlich vom Eigentümer des Grundstücks zu unterhalten, auf dem sie stehen. Stehen sie auf der Grenze, geht der Unterhalt hälftig zu Lasten der beiden Nachbarn. Hans Bättig |
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