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#1 (permalink) |
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Registriert seit: 09.11.2009
Ort: Baden
Beiträge: 3
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Hallo,
wir haben in unserer Küche eine kleine Tisch-Geschirrspülmaschine stehen, die nur bei Bedarf an den Wasserhahn angeschlossen wird. Installiert oder verändert wurde an den Leitungen usw nichts. Nun war unsere Vermieterin ungebeterner Weise in unserer Wohnung und möchte uns nun den Betreib deser Maschine verbieten. Im Mietvertrag steht, dass Geräte mit Wasseranschluss zu genehmigen sind. Uns wurde aber von mehreren seiten erklärt, dass das nur für Geräte mit Installation zutrifft. Was nun? Danke |
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#2 (permalink) |
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Registriert seit: 26.01.2008
Ort: Münchenbuchsee
Beiträge: 121
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Was ist denn das Problem der guten Frau? Kann mir nicht vorstellen, dass es da Probleme gibt. Wenn kein erhöhter Wasserverbrauch feststellbar schon gar nicht.
Gruss, Hausi |
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#3 (permalink) |
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Registriert seit: 09.07.2007
Beiträge: 156
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Ich habe mal gehört, so eine kleine Maschine verbraucht im Schnitt pro Abwasch ca. 10 l Wasser. Das lässt man beim Abwaschen per Hand wohl auch durch. Und überhaupt, was hat die Drossel in deiner Wohnung zu suchen ![]() ![]() brickinthewall |
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#4 (permalink) |
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Registriert seit: 19.06.2007
Ort: Horgen
Beiträge: 72
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Die Abwaschmaschine scheint mir das kleinere Problem zu sein. Aber was zum Henker hat die Vermieterin unangemeldet in der Wohnung zu suchen?!
Ich nehme ja nicht an, dass es gebrannt hat oder es einen Rohrleitungsbruch gegeben hat...
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