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Alt 30.01.2010, 18:41   #1 (permalink)
 
Registriert seit: 30.01.2010
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Frage Schneeräumung

Hallo Leute

Folgende Situation oder besser Problem!

Die Parteien A, B und C haben ein gemeinsames Nutzungsrecht einer privaten Quertierstrasse als Zufahrt zu ihren Liegenschaften. Die Strasse führt über die Grundstücke der Parteien A und C.
In den letzten 11 Jahren wurde der Schnee durch dem Gemeindedienst, Weissräumung, ohne jeglichen Einsatz von Salz oder desgleichen, gepflügt.
Gemäss einer Grundbucheintragung sind nur die Parteien A und B dazu verpflichtet für die Unterhaltskosten der Strasse aufzukommen.
Da die Grundstücke an einem Hang liegen, ist eine Schneeräumung nur möglich wenn der Schneepflug den Schnee auf die Parzelle der Partei C schiebt.
Die Parzelle auf der dann der Schnee liegt wird nur im Sommer als Heu- und Emdwiese verwendet, ansonsten liegt sie brach.
Nun sind Differenzen zwischen den Parteien B und C aufgetreten und der Besitzer der Parzelle C hat es uns und der Gemeinde verboten, weiterhin Schnee auf die Parzelle C zu schieben.
Kann mir jemand sagen ob dieses Verbot rechtens ist oder nicht?
Die Liegenschaften befinden sich im Kanton Bern, auf 1100 müM, hart an der Grenze zu Berneroberland.

Schon jetzt vielen Dank
Grüessli
Harry1962

Geändert von Harry1962 (30.01.2010 um 20:45 Uhr)
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