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#1 (permalink) |
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Registriert seit: 15.06.2007
Ort: Gerlafingen
Beiträge: 55
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Wir spielen mit dem Gedanken, im Garten eine kleine Hecke plus vereinzelte Bäume zu pflanzen. Kann mir mal jemand einen Tipp geben, wo ich im Gesetz was bezüglich Höhe/Grenzabstände von Bepflanzungen finde?
Ich habe bisher in der Gemeindebauordnung bzw. kantonales Baurecht nichts gefunden - auch möglich, dass ich den entsprechenden Paragrafen übersehen habe... ![]() Merci für eure Hilfe. |
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#2 (permalink) |
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Registriert seit: 04.07.2007
Beiträge: 46
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Paragraphen zu dem Thema habe ich auch mal lange gesucht. Das Grundsätzliche steht nämlich nicht in Bauverordnungen, sondern im Zivilgesetzbuch ZGB unter dem "Grundeigentum" - aber frag mich bloss nicht mehr nach dem genauen Artikel... Ansonsten einfach mal auf die Bauverwaltung der Gemeinde anrufen, die können sicher kompetent Auskunft geben.
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