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Alt 07.03.2011, 07:49   #1 (permalink)
 
Registriert seit: 07.03.2011
Ort: bern
Beiträge: 1
Standard Übergabe Miet-EFH Garten

Guten Tag

Wir haben unser Miet-Einfamilienhaus auf 1.8 gekündigt. Der Eigentümer ist eher kompliziert und möchte, dass wir für ca. CHF 1200 (zu unseren Lasten) einen Gärtner beauftragen, die Büsche korrekt zu schneiden, den Rasen zu Düngen/Vertikulieren und die Steinplatten zu entmoosen etc. Er sagt, dass wir den Garten in einwandfreiem Zustand übernommen haben (was stimmt). Jetzt ist der Garten gepflegt, doch der Rasen ist nicht mehr Englisch, da wir nahe an der Landwirtschaft etc. wohnen und die Büsche wurden durch einen Hobbygärtner geschnitten, angeblich aber nicht gut. Der Eigentümer drängt, denn er sagt, dass man diese Dinge im Frühling machen sollte.

Was empfehlt ihr? Wir möchten für die kommende Hausübergabe keinen Streit, sind aber uns nicht sicher, was wirklich unsere Pflicht punkto Garten ist.

Danke für Eure Hilfe!!!
beppo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.03.2011, 07:54   #2 (permalink)
 
Registriert seit: 26.01.2008
Ort: Münchenbuchsee
Beiträge: 125
Standard AW: Übergabe Miet-EFH Garten

Hallo Beppo

Grundsätzlich gehe ich mit dem Vermieter einig. Ich denke, dass ist wie im Haus drin. Man muss das Haus so übergeben, wie man es übernommen hat. Allerdings gibt es wohl im Garten wie im Haus die normale Abnutzung und so wie sich die Wände verfärben, kann auch ein Rasen etwas verwildern. Es ist schwierig zu beurteilen, da man das vorher/nachher nicht sehen kann.

Vielleicht steht auch etwas im Mietvertrag dazu?

Gruss, Hausi
Hausi ist offline   Mit Zitat antworten
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