
![]() |
|
|
#1 (permalink) |
|
Registriert seit: 02.05.2011
Ort: Roggwil
Beiträge: 1
|
Vor 32 Jahren hat mein Vater vom Gemeindeweg (damals Wanderweg) einen Zufahrtsweg zu unserer Parzelle zu unserem Haus auf eigene Kosten erstellt. Diese Strasse durchquert zwei "fremde" Parzellen. Mit der 1. Parzelle wurde damals ein Grundbucheintrag erstellt betreffend Durchgangsrecht. Mit der 2. Parzelle wurde damals mündlich dieses Durchgangsrecht vereinbart. Zwischenzeitlich ist diese Person verstorben und nun werden immer mehr Häuser auf den umliegenden Parzellen gebaut, und natürlich wird unser Weg genutzt. Auch hat zwischenzeitlich der Besitzer der Parzelle 2 gewechselt.
Offene Fragen: - Wer ist Eigentümer/Besitzer dieses Weges? - Wer ist für Unterhalt zuständig? - Kann/sollte diese mündliche Vereinbarung nachträglich eingetragen werden? Falls ja, wie? - Wie ist die Rechtslage? Geändert von tintin24 (02.05.2011 um 19:34 Uhr) |
|
|
|
|
|
#2 (permalink) |
|
Registriert seit: 12.02.2011
Ort: Hinterthurgau
Beiträge: 93
|
hallo, habt ihr denn damals oder eure vorfahren nichts schriftliches verfasst?
wir haben jetzt grade auf unserem neuen grundstück ein durchgangsrecht mit unserem nachbarn schriftlich festgehalten, damit auch zu einem späteren zeitpunkt oder einem allfälligen tod etwas schriftliches vorliegt. ich könnte mir vorstellen, dass ohne papier in der hand es recht schwierig werden wird das zu beweisen, aber das ist nur mein gefühl. gruss zoran |
|
|
|
|
|
#3 (permalink) |
|
Registriert seit: 26.01.2008
Ort: Münchenbuchsee
Beiträge: 125
|
Im Normalfall wird doch ein Wegrecht vereinbart und notariell beglaubigt. Dies kann meines Wissens auch nachträglich noch gemacht werden.
Gruss, Hausi |
|
|
|
![]() |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
Forumregeln |
|