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#1 (permalink) | |
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Registriert seit: 23.05.2011
Ort: Zürich
Beiträge: 1
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Hallo Community,
ich beziehe mich auf folgenden Artikel: Balkonnutzung von Mietwohnungen. Ich selbst bin Mieter im Erdgeschoss mit Garten in einem Mehrfamilienhaus. Leider wird in dem Bericht nicht direkt auf das Grillieren mit Holzkohle im Garten verwiesen. Eher indirekt nur im Eingangstext: Zitat:
Natürlich kann ich verstehen, dass man Rücksicht auf die Nachbarn nimmt und bei zu starker Rauchentwicklung lieber den Grill ausmacht. Aber ich konnte bislang nirgends etwas über ein grundsätzliches Verbot und dass es strafbar sei finden. Könnt ihr etwas dazu sagen? LG Michael |
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#2 (permalink) |
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Registriert seit: 26.01.2008
Ort: Münchenbuchsee
Beiträge: 125
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Hallo Michael
Ich glaube nicht, dass es ein grundsätzliches Grillierverbot mit Holzkohle im Garten oder auf dem Balkon von Miethäusern gibt. Vielfach wird das zwar in der Hausordnung so festgehalten, allerdings ist das nicht bindend. Das generelle Untersagen ist meines Wissens nicht möglich. Es bleibt einfach, den gesunden Menschenverstand einzuschalten und nicht die ganze Nachbarschaft jeden Sommerabend einzudampfen. Am besten die Nachbarn gleich einladen ![]() Gruss, Hausi |
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#3 (permalink) |
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Registriert seit: 10.05.2012
Ort: Zürich
Beiträge: 11
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Soweit ich weiss kann man das dir nicht verbieten. Wie schon erwähnt muss ich dir auch sagen, dass es wohl für deine Nachbarn auch nicht angenehm ist. Du fühlst dich eingeschränkt was ich verstehen kann. Aber für sie gilt das Gleiche. Ich würde mich mal in sie reinversetzen. :-)
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