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Alt 23.05.2011, 11:46   #1 (permalink)
 
Registriert seit: 23.05.2011
Ort: Zürich
Beiträge: 1
Unglücklich Mietrecht: Grillieren mit Holzkohle im Garten (MFH)

Hallo Community,

ich beziehe mich auf folgenden Artikel: Balkonnutzung von Mietwohnungen.
Ich selbst bin Mieter im Erdgeschoss mit Garten in einem Mehrfamilienhaus. Leider wird in dem Bericht nicht direkt auf das Grillieren mit Holzkohle im Garten verwiesen. Eher indirekt nur im Eingangstext:

Zitat:
Da eine Vielzahl von Mietern und Wohnungseigentümern nicht über einen eigenen Garten verfügt, bleibt ihnen oft nur der zur Wohnung gehörende Balkon, wenn sie während den heissen Jahreszeiten abends ein paar Stunden im etwas kühleren Freien verbringen wollen.
Ein Nachbar sagte mir, dass es grundsätzlich verboten sei mit Holzkohle im Garten zu grillieren. Ich bin mir nicht sicher ob er das kantonal oder auf die ganze Schweiz bezogen hat. Gibt es dieses Verbot wirklich?
Natürlich kann ich verstehen, dass man Rücksicht auf die Nachbarn nimmt und bei zu starker Rauchentwicklung lieber den Grill ausmacht. Aber ich konnte bislang nirgends etwas über ein grundsätzliches Verbot und dass es strafbar sei finden.

Könnt ihr etwas dazu sagen?

LG
Michael
Michael ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.05.2011, 08:10   #2 (permalink)
 
Registriert seit: 26.01.2008
Ort: Münchenbuchsee
Beiträge: 125
Standard AW: Mietrecht: Grillieren mit Holzkohle im Garten (MFH)

Hallo Michael

Ich glaube nicht, dass es ein grundsätzliches Grillierverbot mit Holzkohle im Garten oder auf dem Balkon von Miethäusern gibt. Vielfach wird das zwar in der Hausordnung so festgehalten, allerdings ist das nicht bindend. Das generelle Untersagen ist meines Wissens nicht möglich. Es bleibt einfach, den gesunden Menschenverstand einzuschalten und nicht die ganze Nachbarschaft jeden Sommerabend einzudampfen. Am besten die Nachbarn gleich einladen

Gruss, Hausi
Hausi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt Heute, 13:28   #3 (permalink)
 
Registriert seit: 10.05.2012
Ort: Zürich
Beiträge: 11
Standard AW: Mietrecht: Grillieren mit Holzkohle im Garten (MFH)

Soweit ich weiss kann man das dir nicht verbieten. Wie schon erwähnt muss ich dir auch sagen, dass es wohl für deine Nachbarn auch nicht angenehm ist. Du fühlst dich eingeschränkt was ich verstehen kann. Aber für sie gilt das Gleiche. Ich würde mich mal in sie reinversetzen. :-)
sigmund ist offline   Mit Zitat antworten
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