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#1 (permalink) |
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Registriert seit: 07.06.2007
Ort: Luzern
Beiträge: 5
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Liebes Forum
Wir haben letztens ein Haus in Italien erworben - traumhaft!! Nun stellt sich bei uns die Frage der Steuern. Wie uns damals bei der finanziellen Vorbereitung gesagt wurde, müsse das Haus nur in Italien versteuert werden. Stimmt das? Herzlichen Dank und viele Grüsse Karina |
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#2 (permalink) |
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Registriert seit: 29.05.2007
Ort: Thun
Beiträge: 57
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Hallo Karina
Stimmt! Die Besteuerung von Objekten findet immer am Ort statt, wo das Objekt ist. Also in deinem Fall in Italien. ABER: Den Wert der Liegenschaft musst du auch in der Schweiz angeben, welcher dann in der Berechnung des Progressionsansatzes eingerechnet wird. Gruess Johnny
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Im Prinzip ja! |
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#3 (permalink) |
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Registriert seit: 31.05.2007
Ort: Liestal
Beiträge: 39
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#4 (permalink) |
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Registriert seit: 02.06.2007
Ort: Bolligen
Beiträge: 31
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Hallo Zusammen
Klinke mich gleich mal in die Diskussion mit ein. Wie sieht es denn mit dem Abzug des Liegenschaftsunterhaltes aus? Kann ich den auch in der Schweiz angeben? Wird der auch an der Progression angerechnet? Danke Geri |
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#5 (permalink) | |
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Registriert seit: 05.05.2007
Ort: Bärn
Beiträge: 120
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Zitat:
Mit den Unterhaltskosten ist es gleich wie mit den Erträge. Die kannst du auch angeben und sie werden dir der Progression angerechnet. Gruess M |
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#6 (permalink) |
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Registriert seit: 22.05.2007
Beiträge: 42
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hallo zusammen,
und wie verhält sich das, wenn man ein Haus in Kenya erwirbt? Gilt das das double treaty auch? Gruss Gardi |
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#7 (permalink) | |
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Registriert seit: 05.05.2007
Ort: Bärn
Beiträge: 120
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Zitat:
Bei der Progressionsanrechnung geht es ja darum, deine Vermögenswerte anrechnen zu lassen. Ob das in Italien oder Wagadugu ist spielt m.E. keine Rolle. Ausser das die eine Liegenschaft, letztere, wahrscheinlich einfacher geheimzuhalten ist:-) M |
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