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#1 (permalink) |
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Registriert seit: 10.02.2009
Ort: Sissach
Beiträge: 1
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Hallo zusammen
Wir kaufen auf den Sommer ein schon bestehendes Haus. Eigentlich wollten wir die Handänderungssteuer, welche im Kanton Solothurn nicht ganz günstig ist und wir als Käufer ganz tragen müssen, über die Hypotheke laufen lassen. Unsere bank ist darüber nicht sehr erfreut. Dies sei nicht üblich. Was habt ihr da für Erfahrungen gemacht? Danke für Eure Antwort
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#2 (permalink) |
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Registriert seit: 15.06.2007
Ort: Gerlafingen
Beiträge: 55
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Das stimmt, die Handänderungssteuer machen im Kanton Solothurn einen ganz schönen Batzen aus
Wir haben damals zwar die Handänderungssteuer mit eingebrachten Eigenmitteln bezahlt, konnten den Betrag dann aber anstandslos in die Gesamtkostenberechnung für den Hausbau einbeziehen. Handänderungssteuern sind ja eine zwingende Ausgabe, wie zum Beispiel andere Gebühren (Kanalisationsanschluss, Schutzraumabgabe etc.) auch. Unsere Bank hat jedenfalls keine Anstände gemacht, uns den Betrag streichen zu wollen, die haben das einfach so akzeptiert. Gruss Frisco |
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#3 (permalink) |
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Registriert seit: 31.03.2008
Ort: Tentlingen
Beiträge: 61
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Bei mir wa es damals auch so das die Bank die Gebühren mit eingerechnet hat. Ich musste dazu nicht mal eine Anfrage stellen. Es wurde von der Bank anerboten.
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Der älteste Beruf der Welt? - Elektriker - Schon in der Bibel steht: Gott sprach es werde Licht! |
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#4 (permalink) |
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Registriert seit: 26.01.2008
Ort: Münchenbuchsee
Beiträge: 121
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Wüsste auch nichts anderes. Die Bank sieht den Gesamtbetrag, denn man über die Jahre abzahlt. Vielleicht finden Sies wegen der tieferen Hypozinsen etwas weniger toll, aber ich glaube, man besinnt sich derzeit in der Bankenwelt wieder auf die Kunden ;-)
Gruss, Hausi |
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#5 (permalink) |
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Registriert seit: 09.07.2007
Beiträge: 156
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Kleines Update betreffend Kanton Solothurn: In der Abstimmung vom 29. November 2009 hat das Solothurner Volk die Initiative des Hauseigentümerverbandes betreffend Handänderungssteuer angenommen. Damit ist zukünftig – ergänzend zu den bisher steuerfreien Handänderungen
(Erbgang; Begründung, Änderung oder Aufhebung Güterstand usw.) – auch beim Erwerb eines Einfamilienhauses, einer Eigentumswohnung oder von Bauland, das in der Folge für eigene Wohnzwecke überbaut wird, keine Handänderungssteuer geschuldet. Ganz ärgerlich wirds für die, die gleich nebenan im Kanton Bern ein Eigenheim erwerben, und dort weiterhin 1,8 % abdrücken müssen. Bei einem Haus für 800'000 Franken macht das dann fast 15'000 Franken, die man im Kt. Solothurn sparen kann. Und die Steuern sind häufig auch noch tiefer... ![]() Gruss, brickinthewall |
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#6 (permalink) |
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Moderator
Registriert seit: 01.05.2007
Beiträge: 180
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Dazu noch eine kleine Anmerkung. Ganz offiziell fällt die Handänderungssteuer im Kanton Solothurn nur weg, wenn der Erstkontakt auch erst 2011 stattgefunden hat. Aber es gibt wahrscheinlich Mittel und Wege, den Herbst 2010 ins 2011 zu verlegen
![]() Gruss, Alamo |
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