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Alt 10.10.2010, 09:46   #1 (permalink)
 
Registriert seit: 10.10.2010
Ort: Schaffhausen
Beiträge: 5
Standard Verwalter Stockwerkeigentum

Guten Tag an Alle
unser Verwalter hat eine Ausgabenkompetenz pro Fall von Fr. 5000.-, bei der Revision der Jahresrechnung hab ich festgestellt, dass er eine Liftrevision von Fr. 18'000.- in 6 Einzelrechnungen vom Liftunternehmen hat aufteilen lassen. Der Betrag von Fr. 18000.- wurde vorgängig nicht an einer Versammlung gutgeheissen, will er hier die Limite umgehen? Oder ist das so zulässig??
Danke und Gruss
Bargello
bargello ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.11.2010, 17:24   #2 (permalink)
cse
 
Registriert seit: 30.10.2010
Ort: Zürich
Beiträge: 2
Standard AW: Verwalter Stockwerkeigentum

Ihr könnt ja an der GV die Jahresrechnung zurückweisen. Das könnte für den Verwalter unangenehme Folgen haben.

Das Pflichtenheft des Verwalters kann man jederzeit ändern.
ZB kann ihm allein bei dringlichen Fällen eine maximale Kompetenz von 2000 Fr. erteilt werden. Gleichzeitig muss er bei allen dringlichen Fällen die STWEG sofort informieren (Anschlagbrett in gemeinschaftl. Räumen erleichtert).
Nicht dringliche über 200 Fr. müssen budgetiert und an GV ausgewiesen werden.
Ausser bei wiederkehrende Ausgaben. Bei denen reicht einmal solange sich diese Kosten nicht ändern.

Transparenz sollte für einen Verwalter oberstes Gebot sein. Nur schon um sich selbst abzusichern und um sich aus Konflikten in der Gemeinschaft raushalten zu können.

Geändert von cse (01.11.2010 um 17:44 Uhr)
cse ist offline   Mit Zitat antworten
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