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Alt 01.06.2011, 10:29   #1 (permalink)
 
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Standard Abbruch Tragwand

Mein Nachbar unter mir hat die Tragwand zw. Küche und Wohnzimmer herausgerissen und mit Stahlträger abgefangen. Die STWE wurden nicht informiert. An der STWE-Versammlung wurde beschlossen, dass dem Abbruch (nachträglich) nicht zugestimmt wird aber toleriert wird. Nach 10 Jahren kann nochmals über Zustimmung abgestimmt werden. Frage: Ist es zulässig zwar die nützliche bauliche Massnahme am Gemeingut (Tragwand) NICHT zu genehmigen, aber bis auf Weiteres zu tolerieren, weil ein Rückbau unverhältnismässig wäre?
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