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#1 (permalink) |
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Registriert seit: 14.06.2011
Ort: Naters
Beiträge: 2
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Wir sind seit April 2010 in unsere Eigentumswohnung (Stockwerkeigentum) gezügelt. Vorher waren wir zur Miete. Jetzt (also über 1 Jahr nach Auszug) haben wir von unserem ehemaligen Vermieter eine Nebenkostenabrechnung für die Zeit von Nov. 2009 bis April 2010 erhalten. Müssen wir nach so langer Zeit diese Rechnung überhaupt noch akzeptieren?
Wer weiss Rat? Danke |
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#2 (permalink) |
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Moderator
Registriert seit: 01.05.2007
Beiträge: 188
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Hallo Manuela
Sieh dir dazu mal das Merkblatt des Mieterverbandes an: http://www.mieterverband.ch/fileadmi...eiz_nebenk.pdf "Bei Mietverträgen mit Akontozahlungen für die Heiz- und/oder Nebenkosten muss der Vermieter jährlich eine Abrechnung erstellen." Gruss, Alamo |
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#3 (permalink) |
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Registriert seit: 14.06.2011
Ort: Naters
Beiträge: 2
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Hallo Alamo
Unser ehemaliger Vermieter hat die Abrechnung auf Ende Dezember 2010 für die Periode vom 1.11.2009 bis 31.12.2010 erstellt. Wir waren bis am 30. 4. 2010 Mieter. Die Abrechnung für die Nachzahlung schickt er uns jetzt im Juni 2011, was wir kurz gesagt, eine Zumutung finden. Nach unserem Auszug stand die Wohnung (sehr laut) mehrere Monate leer. Unser Nachmieter zahlt auch fast Fr. 200.-- weniger Miete und diese Miete ist erst noch inkl. Nebenkosten. Wir sind also zweimal die "..."! Aber bleibt uns wohl nichts anderes übrig, als zu zahlen. Aber trotzdem vielen Dank für deine Antwort. Gruss, Manuela |
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#4 (permalink) |
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Registriert seit: 09.06.2011
Ort: Nürnberg
Beiträge: 10
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Also wenn nichts anderes in Eurem Mietvertrag vereinbart und eine verspätete Betriebskostenabrechnung zu eurem Auszug auch nicht angekündigt wurde, würde ich meinen, das was im Mieterverband steht, zählt und mich erst mal weigern, das zu akzeptieren.
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