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#1 (permalink) |
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Registriert seit: 15.12.2011
Ort: Erstfeld
Beiträge: 1
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Hallo. Kennt jemand das Problem mti Mietern, die sich trotz Abmahnungen nicht an das Reglemet halten? Die restlichen Stockwerkeigentümer fühlen sich arg gestört und wollen den Mieter aus dem Haus haben.Wie ist vom Eigentümer des Stwe als Vermieter korrekt vorzugehen, wenn an der Versammlung einstimmig die Kündigiung des Mietvertrages gefordert wird? Danke für eure Erfahrungsberichte.
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#2 (permalink) |
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Registriert seit: 28.02.2012
Ort: Berlin
Beiträge: 10
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Ist es nicht möglich, irgendwie über Umwege, Eigenbedarf anzumelden? Dann wäre der Mieter doch in jedem Fall dazu verpflichtet, auszuziehen, oder? Ich weiß, das ist ein Trick, der nicht ganz rechtens ist… aber in der Not?
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#3 (permalink) |
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Registriert seit: 12.02.2011
Ort: Hinterthurgau
Beiträge: 93
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seid ihr euch denn überhaupt sicher, ob dafür die gesetzesgebung in deutschland und der schweiz auf dieselbe art und weise ausgelegt werden können?
erstfeld ist ja soweit ich der geografie kundig bin in der schweiz...und wie ich von früheren längeren aufenthalten als schweizerin in verschiedenen deutschen bundesländern weiss, in denen ich gewohnt habe, gelten dort ganz andere rechte für mieter und stockwerkeigentum. gruss susann |
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#4 (permalink) |
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Registriert seit: 03.07.2007
Beiträge: 146
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Habt ihr die Verwaltung nicht einer professionellen Liegenschaftsverwaltung übergeben? Die wüsste ganz bestimmt, welches das richtige Vorgehen ist.
Die Kündigung ist wahrscheinlich schwieriger vorzunehmen, wenn keine "neutrale" Stelle involviert ist. Gruss, Cucaracha |
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