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Alt 30.07.2010, 12:14   #1 (permalink)
 
Registriert seit: 30.07.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 1
Standard Umbaugenehmigung

Derzeit bin ich auf der Suche nach einem mittleren Einfamilienhaus, welches ich gerne durch ein paar Umbaumaßnahmen zu einem Gästehaus umfunktionieren wollte.
Ist es generell unproblematisch eine Solche Umbaugenehmigung zu erhalten (sofern an den Außenwänden keine Veränderungen vorgenommen werden)? Hängt es davon ab, wo die Immobilie steht?
Natürlich ist mir auch klar, dass es schwierig ist, eine genaue Abschätzung für einen unkonkreten Fall zu geben. Mir würde es aber schon unglaublich helfen, wenn einer von euch eine grobe Einschätzung geben könnte oder ob es für bestimmte Gebäudetypen eher Genehmigungen gibt, als für andere.
Bin euch für jeden Tipp (auch wo ich diese Dinge ggf. nachlesen kann) dankbar!
Phil ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.08.2010, 09:28   #2 (permalink)
 
Benutzerbild von Dr. House
 
Registriert seit: 27.08.2007
Beiträge: 199
Standard AW: Umbaugenehmigung

Hallo Phil

Wir leben in der Schweiz - insofern wirst du unabhängig von Objekt und Ort eine ganze Menge Bewilligungen brauchen :-) Ernsthaft, ich würde dir vorschlagen, dass wenn du ein Objekt gefunden hast, das sich für deine Pläne eignet, du dich mit einem Architekten oder der Gemeinde in Verbindung setzt. Die können dir genau sagen, was du benötigst.

Zum Gästehaus: Da wirst du ebenfalls eine Bewilligung brauchen, wenn du die Zimmer gegen Geld vermieten willst ;-)

Viel Glück, Dr. House
Dr. House ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.08.2010, 15:54   #3 (permalink)
 
Benutzerbild von cucaracha
 
Registriert seit: 03.07.2007
Beiträge: 145
Standard AW: Umbaugenehmigung

Hi Phil

Was verstehst du denn unter Gästehaus? Willst du ein kleines Hotel oder ein Bed&Breakfast eröffnen? Falls ja, brauchst du nicht nur eine Genehmigung der dafür zuständigen Stellen, sondern du musst auch abklären, ob du in einem Wohnquartier mit Einfamilienhäusern ein Gewerbe betreiben darfst.

Viel Glück, Cucaracha
cucaracha ist offline   Mit Zitat antworten
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