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Alt 30.10.2010, 19:17   #1 (permalink)
cse
 
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Beiträge: 2
Standard Balkonverglasung

Mehrere Miteigentümer unserer Stockwerkeigentümergemeinschaft haben ihre Balkone/Sitzplätze verglast. Deren notwendige Bewilligung im einfachen Verfahren habe ich mitunterzeichnet.

Nun nutzen diese ihre Balkone fast wie Wohnräume, haben Sofas rausgestellt, neue hochwertigere Bodenplatten verbaut oder sogar Heizungen installiert und an die Gemeinschaftsheizung angeschlossen.

Gelten diese Investitionen insbesondere Sitzplatz-/Balkonverglasungen und Heizung nicht als wertvermehrend?

Kann ich eine Neuberechnung der Wertquoten verlangen?

An wen muss ich mich dafür wenden? An die Eigentümergemeinschaft oder an das Grundbuchamt?

Geändert von cse (30.10.2010 um 20:21 Uhr)
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