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Alt 14.02.2011, 14:14   #1 (permalink)
 
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Beitrag Balkonersatz steuerliche Abzugsfähigkeit / Baueingabe

Guten Tag allerseits

Ich besitze an meinem EFH einen Balkon komplett aus Holz gefertigt, also sowohl die Tragkonstruktion, das Geländer und der Riemenboden. Der Balkon wurde im Jahr 1997 erstellt. Leider sind alle verbauten Holzteile nicht von guter Qualität, weshalb sich der Tragbalken unterhalb des Bodens immer noch verzieht. Das Holzgeländer und die Staketen sind rissig und es bilden sich immer wieder Pilze. Nach einiger Zeit müssen anstelle der verfaulten Holzteile neue Holzteile eingesetzt und gestrichen werden.
Diese Unterhaltsarbeiten sind umtriebig und der Gesamtzustand vom Balkon wird wohl nie zu einem dauerhaft befriedigenden Umstand führen. Aus diesem Grund erwäge ich einen Komplettersatz des ganzen Balkons. In Frage kommen Balkone aus Aluminium anstelle von Holz zum Beispiel von Leeb, siehe Link.
Aluminiumbalkone mit Holzdekor
Meine Frage richtet sich nun nach der steuerlichen Abzugsfähigkeit des neuen Aluminiumbalkones. Meiner Meinung nach entsteht dadurch kein Mehrwert, im Gegenteil. Durch die Restwertvernichtung des Holzbalkons - eine Lebensdauer von 50 Jahren wäre vermutlich im Normalfall vorauszusetzen - entstehen ungeplante Ausgaben. Aus dieser Instandsetzung (Balkonersatz) an einem Teil des Hauses resultieren meiner Meinung nach kein höherer Komfort und auch keine grössere Leistungsfähigkeit. Ich beziehe mich auf die Punkte 3.3 Abs. I und 3.7 Abs. II aus dem Merkblatt Liegenschaftenunterhalt vom Steueramt des Kantons Aargau.

Ist diese Investition zu 100% steuerliche abzugsfähig?
Braucht es für diesen Ersatz eine Baubewilligung, da der neue Balkon nicht mehr genau gleich aussehen wird?

Danke und Gruss Ergantum
Ergantum ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.02.2011, 11:27   #2 (permalink)
 
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Standard AW: Balkonersatz steuerliche Abzugsfähigkeit / Baueingabe

Hallo ich war letztes Jahr in der genau gleichen Situation und habe den Balkon durch Feuerverzinkten Stahl ersetzt. Ich bin gespannt ob die Steuerverwaltung alles akzeptieren wird.
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Alt 09.06.2011, 20:46   #3 (permalink)
 
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Standard AW: Balkonersatz steuerliche Abzugsfähigkeit / Baueingabe

Also ich glaube, sofern du den Balkon größentechnisch nicht verändert, benötigt du keine Baugenehmigung bzw. Baubewilligung. Ob du diesen steuerlich Absetzen kannst, kann ich dir aber leider nicht sagen, rein theoretisch sollte es aber möglich sein.
sveny81 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.06.2011, 11:28   #4 (permalink)
 
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Standard AW: Balkonersatz steuerliche Abzugsfähigkeit / Baueingabe

So die Steuerabrechnung ist im Haus. Es wurden die vollen Kosten für den Ersatz angenommen.
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