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Alt 24.06.2007, 19:49   #1 (permalink)
 
Registriert seit: 24.06.2007
Ort: Dortmund
Beiträge: 2
Bigmama19 eine Nachricht über ICQ schicken
Standard Brauche mal Hilfe

Hi
Hallo ich Wohne ca 3 jahre in einer Miet Wohnung als ich gestern die tapeten abgerissen habe hab ich ein ziemlich großen riss in
der wand geshen
hab ihn mal ausgemessen der ist ca 2m hoch und ca 1cm breit was soll ich tun soll ich ihm einfach verputzen oder irgend ein rauskommen lassen der das kontrollert

Ps:hab grad nochmal die tiefe gemessen ca 4,5cm

Mfg
Bigmama19 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.06.2007, 08:49   #2 (permalink)
 
Benutzerbild von Poggio
 
Registriert seit: 20.05.2007
Ort: Ticino
Beiträge: 68
Standard Riss hinter Tapete

Hallo und willkommen

Schau mal hier, vielleicht hilft dir das weiter.
Risse in der Wand

Tanti saluti
Poggio ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.06.2007, 08:56   #3 (permalink)
 
Benutzerbild von Scott
 
Registriert seit: 18.06.2007
Ort: Sigriswil
Beiträge: 27
Standard Vermietersache!

Guten Morgen Allerseits
Als Mieter unbedingt den Vermieter kontaktieren und ihm die Adresse von diesem Forum geben.;-)

Das ist kein Problem von dir, sondern seines. Bei diesen Dimensionen kann das sogar irgendwas an der Statik sein.

Grüsse
Scott
Scott ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.06.2007, 18:16   #4 (permalink)
 
Registriert seit: 24.06.2007
Ort: Dortmund
Beiträge: 2
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Standard

Danke für die schnellen Antworten
kann da was passieren?
was ist wenn er das nur verputzen will und fertig?
Bigmama19 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.06.2007, 21:30   #5 (permalink)
 
Benutzerbild von marketer
 
Registriert seit: 05.05.2007
Ort: Bärn
Beiträge: 120
Standard

Hi Bigmama
Ich kenne mich mit deutschem Recht nicht aus. In der Schweiz ist es gemäss Obligationenrecht folgendermassen:
  • Art. 259a, Rechte des Mieters, Im allgemeinen
    1 Entstehen an der Sache Mängel, die der Mieter weder zu verantworten noch auf eigene Kosten zu beseitigen hat, oder wird der Mieter im vertragsgemässen Gebrauch der Sache gestört, so kann er verlangen, dass der Vermieter:
    a. den Mangel beseitigt;
    b. den Mietzins verhältnismässig herabsetzt;
    c. Schadenersatz leistet;
    d. den Rechtsstreit mit einem Dritten übernimmt.
    2 Der Mieter einer unbeweglichen Sache kann zudem den Mietzins hinterlegen.
  • Art. 259b, Beseitigung des Mangels, Grundsatz
    Kennt der Vermieter einen Mangel und beseitigt er ihn nicht innert angemessener Frist, so
    kann der Mieter:
    a. fristlos kündigen, wenn der Mangel die Tauglichkeit einer unbeweglichen Sache zum vorausgesetzten
    Gebrauch ausschliesst oder erheblich beeinträchtigt oder wenn der Mangel
    die Tauglichkeit einer beweglichen Sache zum vorausgesetzten Gebrauch vermindert;
    b. auf Kosten des Vermieters den Mangel beseitigen lassen, wenn dieser die Tauglichkeit der
    Sache zum vorausgesetzten Gebrauch zwar vermindert, aber nicht erheblich beeinträchtigt.

Also der Vermierer muss einen solchen Schaden auf eigene Kosten beheben und der Mieter hat ein Anrecht darauf. Bei so etwas handelt es sich auch kaum um einen mieterseitig verursachten Klein-Schaden. ABER: Wie er den Schaden beseitigt, ist nirgends festgelegt.

Als Vermieter und Eigentümer einer Liegenschaft liegt es eigentlich in eigenem Interesse, die Bausubstanz zu erhalten und notfalls zu sanieren. Aber eben "eigentlich"...

Ich würde auf jeden Fall den Schaden melden und dann abwarten was der Vermieter macht. Ist er seriös, dann holt er ein Baugutachten ein.

Hoffe das holft einwenig! Halte uns auf dem Laufenden.

Grüsse
M
marketer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.06.2007, 08:54   #6 (permalink)
 
Benutzerbild von Blümlein
 
Registriert seit: 21.05.2007
Ort: Thun
Beiträge: 41
Daumen hoch Baugutachten

Hattet Ihr mal ein Erdbeben?

Ich würde zusätzlich noch die anderen Mieter anfragen, ob sie allenfalls auch Risse in den Wänden (vor allem die gleiche Wand) haben. Das würde einerseits deine Position stärken und andererseits den Vermieter zusätzlich unter Druck setzen.

Aber wie Marketer schon schrieb: Bei solchen Rissen wäre ein vorheriges Baugutachten das einzig seriöse.

Blümlein ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.06.2007, 09:00   #7 (permalink)
 
Benutzerbild von Johnny57
 
Registriert seit: 29.05.2007
Ort: Thun
Beiträge: 57
Standard

Aus eigener Erfahrung: Es gibt einfach Hauseigentümer die wollen gar nicht wissen, was an ihrem Haus nicht stimmt weil sie die möglichen Kosten scheuen. Allenfalls fehlen auch noch die Amortisationsbeträge, womit sie gar kein Geld zur Verfügung haben, um die Sanierung anzugehen. Also machen sie Symptom- anstelle Ursachenbekämpfung...

Am Ende bleibt ja noch der Auszug, was der Vorteil am "Mietersein" ist. Beim Stockwerkeigentum wird dann erst recht lustig

Gruss
Johnny
__________________
Im Prinzip ja!
Johnny57 ist offline   Mit Zitat antworten
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