hallo Sir ,
sicher nicht, da hätte der Sir vorgängig aufs Bauamt marschieren müssen und dort die Zonenpläne wieviele Geschosse, EFH-Zone oder Gewerbezone, etc., Parzellierung, usw. mal anschauen müssen, woraus ersichtlich geworden wäre, wie die Aussicht irgendwann zubetoniert wird. Abwarten bis ein Baugespann errichtet worden ist, zu dessen Einsprache keine Möglichkeit besteht, ausser die div. Grenz-Abstände, Höhe der Baute im Mittelpunkt des Projektes ab gewachsenem Grund usw. sind nicht Baukonform.
Wenn Sir genügend schnell ist, dann kann man versuchen kurzfristig bevor das Baugespann errichtet ist, den Grundbesitz schnellst möglich an den nächst Dummen zu verkaufen, der hoffentlich nicht vorgängig zum Bauamt marschiert.